joggerin11.3.2009, Nassenheide (Oberhavel)

Es gibt menschliche Gebrechen, die eigentlich aussterben würden, wenn die Gesellschaft sie nicht „schützen“ würde. Starke Sehfehler, Schwerhörigkeit oder Klumpfüße waren früher oft nicht nur ein Kriterium das zu Einsamkeit und damit „Nicht-Fortpflanzung“ führten. Sie waren auch oft genug lebensgefährlich. Wer eine Beute oder Angreifer nicht sieht oder ein Raubtier nicht hört, der stirbt – so lautete die einfache Formel vor der Erfindung von Seh- bzw. Hörhilfen.

Wer also seine erbliche Erkrankung nicht weitervererben kann, sorgt indirekt zur Verminderung dieser Erkrankungen. Doch bei uns gibt es viele Menschen mit Brillen und Hörgeräten und es werden Jahr für Jahr mehr.

Dumm muss es aber genannt werden, wenn man sich in gefährliche Situationen bringt, weil man seine gesunde Wahrnehmung absichtlich einschränkt. Und dieser „absichtlichen Verminderung der Wahrnehmung“ fiel nun eine Joggerin zum Opfer.

Zu den entweder wenig bekannten oder absichtlich missachteten Verkehrsregeln gehört die, welche sich mit der Einschränkung des Hörens beschäftigt. Musik im Verkehr darf nicht so laut gehört werden, dass man eventuelle Warnzeichen überhört. Denn das führt oft zu tödlichen Unfällen.

In unserem Fall lief eine 40-jährige Joggerin mit Kopfhörern eine Zeit lang neben den Bahngleisen entlang, als sie plötzlich und ohne zu gucken auf die Gleise rannte. An dieser Stelle gibt es einen sogenannten „wilden Bahnübergang“, also einen verbotenen Trampelpfad.

Der Zugfahrer versuchte noch eine Vollbremsung und gab Warnsignale – doch die wurden leider überhört. Die Joggerin starb noch an der Unfallstelle.

Quellen:
B2B
Berliner Morgenpost