car_and_bike Klein-Vernich, 2.8.2009

Mit Rennradfahrern ist das so eine Sache. Obwohl ihre Fahrzeuge oft teurer sind als so mancher Gebrauchtwagen, fehlen elementare Teile, die das Ding verkehrssicher machen würden.

Aus irgendeinem seltsamen Grund werden von der Polizei hier Zustände toleriert, die jeden Schüler dazu zwingen würden, das Rad nach Hause zu schieben.

Aber auch das Fahrverhalten dieser Leute spottet zumeist jeder Beschreibung. Auf Landstraßen wird grundsätzlich fast in der Mitte gefahren, oft genug neben einem Fahrradweg. Sind mehrere unterwegs, dann fahren sie gerne auch nebeneinander und zwingen die Autofahrer, plötzlich von Tempo 100 auf 30 herunter zu bremsen.

Und – wie man jetzt mal wieder sieht – auch mit anderen Grundlagen der Straßenverkehrsordnung nehmen sie es nicht so genau. Was umso verwunderlicher ist, als sie bei einem Crash selbst einem Motorroller unterlegen sind.

Ein 43-jähriger Kölner fuhr an diesem Sonntag mit seinem Rennrad auf einem asphaltierten Feldweg. Als er dann an die Kreisstraße 11 kam, missachtete er die dort herrschende Vorfahrtsregelung und wollte die Straße überqueren.

Ein Golf ist eigentlich nicht so leicht zu übersehen. Ihm scheint das aber gelungen zu sein. Ein 20-Jähriger befuhr nämlich zu dieser Zeit die K11 in Richtung Horchheim, als ihm der Rennradfahrer volles Rohr in die Seite bretterte.

Man muss das richtig lesen. Es ist nicht so, dass der Radfahrer auf die Straße fuhr und dann vom Golf erfasst wurde. Er kam vielmehr von der Seite und rammte den Golf volles Rohr!

Dabei prallte er dann mit voller Wucht in die Windschutzscheibe des Golf und zog sich schwerste Verletzungen zu. Der Fahrer des Wagens sowie sein Beifahrer blieben völlig unverletzt.

Ein Hubschrauber flog den Radler ins Krankenhaus, wo er dann verstarb. Die Polizei konnte ihn zunächst nicht einmal identifizieren. Er hatte nämlich keine Papiere dabei. Nur ein Handy, etwas Kleingeld sowie eine Trinkflasche.

Leider geht aus den berichten auch nicht hervor, ob er einen Führerschein hatte oder überhaupt schon mal mit der Straßenverkehrsordnung in Berührung gekommen ist.

Quelle:
Kölnische Rundschau
Kölner Stadtanzeiger

Und wenn jemand rechtliche Infos zu dem Thema Rennrad, Verkehr und StVO sucht, der wird beim ADFC fündig.  [Nachlesen…]

Hier kann man dann z.B. lesen, dass Radfahrer erst ab geschlossenen Verbänden von 16 Fahrrädern zu zweit nebeneinander fahren dürfen, und dass es da keine Sonderregelungen für Rennradfahrer gibt.

Kurze Infos:
Viele kommen hierher, weil sie bei Suchmaschinen nach Infos zur Straßenverkehrsordnung für Rad- und Rennradfahrer gesucht haben.

Merkt Euch einfach folgendes:

  • Rennradfahrer müssen Fahrradwege nutzen, wenn sie vorhanden sind. Eine Ausnahme gilt, wenn die Radwege objektiv so kaputt sind, dass eine Gefahr von ihnen ausgeht.
  • 2 Rennradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Die einzige Ausnahme sind Gruppen ab 16 Fahrern und dann auch nur zu zweit nebeneinander.
  • Rennradfahrer mögen sich noch so sehr im recht fühlen… wenn sie auf der Landstraße ein Auto streift, sind sie tot oder schwer verletzt. Und als Autofahrer kann man immer von Gegenverkehr und einem hin- und herschaukelnden Radfahrer sprechen. Lass Dich nicht durch eine rechthaberische Fahrweise töten!