fahrradweg12.6.2012, Brandenburg

Wenn ein blaues Verkehrsschild einen Fahrradweg ausweist, dann ist dieser auch zu benutzen. Gibt es nur einen auf der Straße, dann darf/muss er auch in beide Richtungen genutzt werden.

Gibt es hingegen auf jeder Straßenseite einen Fahrradweg, so sind diese jeweils in Fahrtrichtung des Autoverkehrs zu nutzen… soweit die Regeln.

Doch es ist natürlich viel einfacher, aus einem Haus zu kommen und einfach nach links zu fahren, statt erst die Straße zu überqueren.

Einfacher… nicht vernünftiger.

Das musste leider auch eine Frau aus Brandenburg am eigenen Leib erfahren, als sie den Fahrradweg auf der Potsdamer Landstraße fuhr und plötzlich eine (korrekt) entgegenkommende Fahrradfahrerin touchierte.

Daraufhin rutschte die "Geisterfahrerin" vom Rad auf die Straße und wurde dort von einem tonnenschweren Holzlaster überrollt.

Quellen:
N.F. via Facebook – Danke!
Meetingpoint-Brandenburg