12.6.2012, Brandenburg Wenn ein blaues Verkehrsschild einen Fahrradweg ausweist, dann ist dieser auch zu benutzen. Gibt es nur einen auf der Straße, dann darf/muss er auch in beide Richtungen genutzt werden. Gibt es hingegen auf jeder Straßenseite einen Fahrradweg, so sind diese jeweils in Fahrtrichtung des Autoverkehrs zu nutzen… soweit die Regeln. Doch es ist…