13.9.2011, München
Rennradfahrer glauben aus irgendeinem Grund, über der Straßenverkehrsordnung zu stehen. Viele halten sich vermutlich auch für unverwundbar.
In beidem irren Sie, wie ich hier schon mehrmals belegen konnte.
Sie müssen genau wie jeder andere Radfahrer die Fahrradwege benutzen. Sie müssen an roten Ampeln halten. Sie dürfen sich nicht zwischen stehenden oder langsam fahrenden Wagen durchschlängeln. Sie dürfen erst in 16er-Gruppen zu zweit nebeneinander fahren, und, und, und…
Leider ist diese Gruppe unserer Bevölkerung gleichzeitig so lernresistent wie viele Motorradfahrer. Und auch deshalb gilt für sie die selbe Regel: Wer nicht hören will, muss fühlen!
Im Feierabendverkehr der Münchener Marsstraße schlängelten sich ein 23-jähriger Rennradfahrer und sein Freund zwischen den Wagen durch. Den Radweg neben der Straße ignorierten sie geflissentlich – und dämlicherweise!
Im Verlaufe dieser Aktion fuhr der Radler rechts an einem sehr langsam fahrenden Mercedesgeländewagen vorbei. Doch dort blieb er hinten hängen. Daraufhin stürzte er auf die Straße, kam unter das Hinterrad des Wagens und wurde überrollt.
Alle anwesenden Zeugen schilderten den Fall genau so und wohl nicht nur aus diesem Grund, nahm die Polizei noch eine Blutprobe bei dem verstorbenen Schüler.
Quellen:
Augsburger Allgemeine
Abendzeitung München
Einige Beispielvorschriften im Artikel verdienen Richtigstellung.
So gelten einige Vorschriften nicht mehr, wenn sich der Rennradfahrer auf einer Trainingsfahrt befindet, d.h. im Trikot und schneller als 30km/h.
In vielen Ländern, zugegebenermaßen nicht in Deutschland, fällt die Radwegebenutzungspflicht weg, die in Deutschland nur bei unzumutbaren Bedingungen (kein Winterdienst, zu schmal für Anhänger, zugeparkt etc) wegfällt und meist nicht den geforderten Bedingungen (außerordentliche Gefahrenlage etc.) entspricht
Trainierende Rennradfahrer dürfen in Deutschland meines Wissens nach zu zweit nebeneinander fahren.
Die rechtliche Grundlage ist die, dass das Nebeneinanderfahren allen Radfahrern immer dann erlaubt ist, wenn dadurch keine Behinderung des Verkehrs auftritt, d.h. für langsamere Radler, wenn die Straße breit genug ist, dass schnellerer Verkehr problemlos überholen kann. Rennradfahrer sind aber meist so schnell, dass sie keine wesentliche Behinderung darstellen.
Und:
Ist ausreichend Platz vorhanden, dürfen Radfahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen (§ 5 Abs. 8 StVO)
Hallo Wurzelkoch,
ich denke, dass es wenig Sinn hat, mit Dir darüber zu diskutieren. Was Du da von Dir gibst, ist das krude Wunschdenken der Rennradfahrer, die sich lieber nicht wirklich über die Rechtsvorschriften informieren möchten, weil sie dann ja vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen könnten, wenn sie WISSENTLICH dagegen verstoßen.
So sonnen sich diese Leute lieber im Licht der Unwissenheit und präsentieren ihre Meinung als Wissen.
Das schlägt sich dann in so Schwachsinn nieder, wie:
„Trainierende Rennradfahrer dürfen in Deutschland meines Wissens nach zu zweit nebeneinander fahren.“
Meines Wissens… so so…
Die Rechtsvorschriften sind da eindeutig. Sie besagen: Rennradfahrer dürfen ab einer Gruppenstärke von 16 Teilnehmern zu zweit nebeneinander fahren!
Schön (dumm) auch Dein:
„Rennradfahrer sind aber meist so schnell, dass sie keine wesentliche Behinderung darstellen.“
Rennradfahrer, selbst wenn sie dauerhaft 50 fahren könnten, sind ein Verkehrshindernis, wenn man von hinten auf der Landstraße mit 100 km/h ankommt. Gern fahren sie auch noch fast in der Mitte der Spur und erwarten, dass man meterweiten Abstand hält, wenn man sie überholt.
Eine Tatsache ist: Rennradfahrer sind erst dann kein Verkehrshindernis, wenn sie ebenso schnell fahren, wie der Autoverkehr… wenn man wegen ihnen nicht bremsen muss.
Aber wie gesagt, Du und Deinesgleichen werden sich durch Fakten keinesfalls verwirren lassen, oder?
Aber weventuell könnte Dich ja das hier doch interessieren. Nicht dass Du Dich dann daran halten würdest ;-)
Klar müssen sich Rennradler an die Verkehrsordnung halten. Als sekr aktiver Rennradler muss ich aber sagen:
– Der Radler ist der Schwächere und viele Autofahrer sind gegenüber Radlern einfach völlig rücksichslos
– Autofahrer bei uns bestehen oft auf Ihrem Recht – da und dort ‚mal einfach dem Schwächeren Vortritt lassen – ist kaum drin
– Autofahrer unterschätzen völlig die Instabilität eines Rennrades – und halten sehr oft einen vile zu geringen Überholabstand ein – der sollte 1 Meter sein!
– Radwege sind leider allzuhäufig blokciert durch parkende Autos, landwirtschaftliche Fahrzeuge, irgend ein Müll der auf den Wegen rumliegt … dann muss der Radler auf die Strasse …
Also ich würde unterm Strich eher die Autofahrer als Problem sehen und nicht die Radler.
PS: Fahre selber Auto !