11.8.2011, Tännesberg

Quads sind keine harmlosen Spielgeräte, auf die sich jeder sofort draufsetzen kann. Aber jeder, der einen Autoführerschein hat, darf die Dinger fahren.

Einige Wochenendpiloten fahren mit dem Ding in ihrer Freizeit ein bisschen in die Landschaft und ständig liest man von Unfällen. Auch auf ganz normalen Straßen darf man damit fahren.

Wo die Dinger nichts zu suchen haben, sind Fuß- und Radwege!

Genau dort befand sich aber das 44-jährige Opfer, als der Unfall kurz nach Mitternacht passierte. Er befuhr einen schmalen, gemischten Fuß- und Radweg, als er mit dem rechten Rad vom Weg abkam.

Dadurch fuhr er mit diesem Rad eine langsam ansteigende Mauer hoch, wodurch das Quad sofort umkippte. Der Fahrer stürzte auf die Fahrbahn und erlitt – trotz Helm und Motorradjacke – tödliche Verletzungen.

Die Polizei geht davon aus, dass er seinen Heimweg abkürzen wollte und den Radweg deswegen widerrechtlich benutzte.

Mich würde interessieren, ob Versicherungen in so einem fall zahlen (müssen).

Quelle:
Wochenblatt
Abendzeitung München