10.8.2008, Winsen Was die wenigsten wissen: Wenn man am Tag der Sperrmüllsammlung durch die Straßen geht und sich das eine oder andere mitnimmt, begeht man nach deutschem Recht Diebstahl. Wenn man in einen Altkleidercontainer einsteigt und sich dort die Säcke mit Kleidung rausholt, ist das ebenfalls Diebstahl. Und im aktuellen Fall folgte die Strafe auf…