17.3.2013, Knetzgau, Lkr. Hassberge
Was sollte das?
Ein 24-jähriger Rollerfahrer wollte offenbar auf die Staatsstraße 2476 und anstatt einen normalen Weg zu nehmen, kürzte er über die Böschung eines Autobahnzubringers ab, der darüber hinweg führt.
Er fuhr also Nachts um 3:00 die ungefähr 6 Meter hohe Böschung runter, als er unten in den Straßengraben bretterte. Daraufhin stürzte er und kam, zusammen mit dem Roller, auf der Straße zu liegen.
Zwei Zeugen, die das gesehen hatten, waren gerade dabei, die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern, als eine 31-jährige Opelfahrerin aus der anderen Richtung kam, und den Burschen – der etwa auf der Mitte der Straße lag, überfuhr.
Er wurde unter dem Wagen eingeklemmt und erst die Feuerwehr konnte ihn befreien. Doch da war es bereits zu spät. Der Rollerfahrer war auf der Straße verstorben…
Quellen:
Erstmeldung von “Remember” – Danke
Main-Netz
Polizeibericht
Tut mir leid, aber ich kann zu keiner anderen Meinung kommen. Wer sich in ein Fahrzeug setzt und dann auf ein stationäres, also nicht in seine Fahrbahn geschossenes Hindernis Hindernis stößt, ist für mich der Inbegriff des Schwachsinns. Ob es nun ein Zweiradfahrer ist, der dann zum Opfer wird, oder ob man sein Leben an einem umgekippten Betonmischer beendet …
Also genaugenommen findet sich in §3 der StVO der Satz „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“
Davon ausgenommen sind in §18 die Autobahnen.
Dann muss man die Spacken aber auch deutlich sehen können. Deshalb gibt es auch Gesetze, die eine Beleuchtung vorschreiben und das dämliche Rumliegen auf Straßen verbieten. Ebenso das Abkürzen über Böschungen.
So oder so hätte dieser Kerl nicht auf eine öffentliche Straße gehört.
Es war ja kein dämliches sondern ein verletztes Herumliegen – okay, der Anlass für die Verletzung war ziemlich dämlich.
Es könnte genauso gut ein verletzter Radfahrer auf der Straße liegen (nichtfahrende Fahrräder sind in der Regel auch unbeleuchtet). Und sooo unübersehbar kann er nicht gewesen sein, denn immerhin gab es schon zwei Zeugen, welche die Unfallstelle absichern wollten.
Aber hätte-wäre-wenn. Das Leben ist kein Konjunktiv.
Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, dass 100 km/h auf einer Landstraße nicht die Mindest- sondern die Höchstgeschwindigkeit ist und bei Bedarf (besonders in schlecht einsehbaren Kurvenbereichen) gerne nach unten korrigiert werden darf. Bei großer Eile hilft nachts das Fernlicht ;-)
KLar, aber wir stecken in den Fall nicht drin. Leere Landstraße in der Nacht. 100 ist erlaubt… vielleich ne lange Kurve… und dann liegt da so ein Typ rum, der nun wirklich nicht dahin gehört ;-)
„Man muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger nachts um 3:00 Uhr mitten auf einer Landstraße rumliegt“.
Also ich fahre nicht so schnell um Ecken (oder in die Dunkelheit hinein), dass ich nicht mehr anhalten kann, wenn da was ist. Es könnte ja auch mal was Hartes sein und nicht nur eine Unfallstelle.
Ach, dann bist DU der nachtblinde Rentner, der nur noch kriecht, sobald es etwas dunkel wird? Der dann als plötzlich auftauchendes Hindernis vor einem auf der Landstraße auftaucht und zu gefährlichen Bremsungen und letztlich unnötigem Überholen zwingt? ;-)
Du bist der, der auf Autobahnen immer 105 km/h fährt, weil das die Geschwindigkeit ist, mit der er jederzeit anhalten kann. Nur muss er leider mit diesem Tempo immer wieder hinter den Lastern rauskommen, die nur 100 fahren… dadurch dauert das Überholen eben 2 Minuten und in der Zeit staut sich der Verkehr hinter Dir. Aber Sicherheit geht ja vor und Du bist die personifizierte Sicherheit. Denn alle anderen sind Raser – auf dem Weg zu einem bedingten Totschlag?
Aber wenn Du kannst, dann kürzt Du auch schon mal mitten in der Nacht mit einem Roller über die Böschung ab. Denn Du bist ein Denker. Ein Logiker. Und wozu Zeit verschwenden. Die anderen müssen ja aufpassen…
Bitte fahr nie, nie da, wo ich entlang muss. Ich hänge an meinem Leben.
Sorry, aber für mich fällt das nicht unter Darwin-Award, sondern unter „bedingten Totschlag durch Raser“, auch bei 30km/h. Die Autofahrerin hätte genausogut einen gestürzten Fußgänger oder Radfahrer töten können.
Das ist totaler Unsinn. Ich gehe mal davon aus, dass Du rechtlich in einer ganz eigenen Welt lebst. Sie durfte auf der Landstraße 100 km/h fahren. Er lag da nur rum, weil er so total bekloppt war, dass er eine Böschung runtergefahren und auf die Schnauze gefallen ist. Selbst wenn sie einen gestürzten Radfahrer oder Fußgänger um diese Zeit überfahren hätte, würde sie keinerlei Schuld treffen. Man muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger nachts um 3:00 Uhr mitten auf einer Landstraße rumliegt. Und auch ein Radfahrer stürzt weder so weit auf eine Straße, noch muss man damit rechnen. Mit einem Typen, der eher in die Klapse als in den Straßenverkehr gehörte, musste sie noch viel weniger rechnen.
Wem willst Du als nächstes Totschlag vorwerfen? Einem Trucker der einen Mann überfährt, der mitten in der Nacht auf der Landstraße hockt um einen Haufen dort zu platzieren? Willkommen in der Welt der Normalen!