10.5.2011, Groß Kreutz
Man muss sich das selbst mal vorstellen:
Man düst über die Autobahn, hat so 140 km/h oder mehr drauf. Alles ist frei…
Und plötzlich taucht ein Radfahrer vor dem Auto auf. Es ist 21:30 Uhr, schon etwas dunkel… und dann PENG!
Kein (lebender) Mensch weiß, was der 45-Jährige auf der A 10 zwischen den Anschlussstellen Groß Kreutz und Phöben mit einem Fahrrad wollte. Geisterfahrer kann man teilweise noch verstehen. Aber Radfahrer auf der Autobahn?
Er fuhr in verkehrter Richtung auf der A10, einen Rucksack voller alkoholischer Getränke dabei.
Jedenfalls erwischte ihn ein 81-jähriger Mercedesfahrer und der Radler wurde so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. Der Autofahrer wurde leicht an den Augen verletzt und wenn er Pech hat, bleibt er jetzt noch auf seinem Schaden sitzen…
Der Autofahrer erlitt einen Schock und kam ins Krankenhaus.
Quellen:
Foto (und weitere Fotos) Meetingpoint BRB (Vielen Dank!)
T-Online
Welt
BZ
Das mit dem Fahren auf Sicht ist schon korrekt. Aber es gibt auch Grundsätze, was man zu erwarten hat und was nicht. Ich muss auf der Autobahn nicht mit einem Radler rechnen.
Genausowenig, wie ich auf einem Fahrradweg IMMER mit einem Rad zu rechnen habe, das entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fährt.
Radfahrer haben auf der Autobahn zwar nichts zu suchen, der Autofahrer bzw. seine Haftpflichtversicherung ist deshalb auch nicht wegen „Gefährdungshaftung“ dran, aber:
Nach der STVO darf man nur auf Sicht fahren, man muss vor einem stehenden Hindernis (und ein Radfahrer ist wie ein Fußgänger in bzw. gegen die Fahrtrichtung erst mal ein quasistationäres Hindernis, was anderes ist es, wenn er quer zur Fahrtrichtung erscheint) zum halten kommen können.
An diese Regel halten sich leider zu…