6.2.2014, Empelde
Eine der Bequemlichkeit dienende Unsitte ist außerdem verboten:
Während man seinen Wagen rundherum von Schnee uns Eis befreit, darf man ihn nicht einfach mit laufendem Motor stehen lassen.
Genau das tat aber eine 49-Jährige Frau aus Neustadt.
Sie kratze die Scheiben eisfrei, als der Wagen plötzlich losrollte. Vergeblich versuchte sie, den PKW zu stoppen und lehnte sich dazu auch in das Fahrzeug hinein.
Das Auto rollte in eine Schaufensterscheibe und klemmte dabei die Besitzerin ein, die dadurch schwere Verletzungen erlitt. Nach einer Reanimation wurde sie in ein Krankenhaus gebracht.
Der Unfall geschah bereits vor rund 2 Wochen, jetzt ist das Opfer gestorben.
Quellen:
Hannoversche Allgemeine
Neue Presse
Prinzipiell ist es zwar richtig, dass der Motor beim Fahren schneller warm wird, aber dass es nichts bringt ihn warmlaufen zu lassen, kann ich so nicht bestätigen (zugegeben, ich habe einen 3,7l V6 Benziner – der produziert ziemlich viel Wärme, auch im Leerlauf). Für mich persönlich ist es für die Entscheidung gegen ein (längeres) Warmlaufenlassen auch wichtig, dass es dem Motor schaden kann (erhöhter Verschleiß der Nockenwellen im Leerlauf, ungleichmäßiges Erwärmen verschiedener Motorbauteile,…). Bei meinem aktuellen Auto ist es allerdings so, dass bei bis zu -5°C die Frontscheibe schon nach ca. 1 Minute fast vollständig aufgetaut ist (laut ADAC war er im Heizungstest auch auf Platz 2 – d.h. er wird sehr schnell warm). -> Motor starten, Tasche in den Kofferraum legen, einsteigen, anschnallen und Musik aussuchen reichen also im Prinzip, um dem lästigen Eiskratzen zu entgehen :-)
Zum Beitrag: Wieso das Auto plötzlich losgerollt ist, ist mir allerdings etwas Schleierhaft, zumindest insofern, dass ich mir nicht vorstellen kann, inwiefern das etwas mit dem warmlaufen lassen zu tun hat – war das Auto nur fest gefroren und nicht gebremst?
Zum §30 STVO Absatz 1 Satz 1: Was unnötig oder vermeidbar ist, ist Auslegungssache, daher kann man nicht von einem generellen Verbot des Warmlaufenlassens reden. Wenn ich z.B. nach Eisregen meine Fahrertür nicht auf bekomme, bzw. erst literweise Scheibenenteiser bräuchte, um die Frontscheibe frei zu bekommen, oder sogar, wie es manche Leute tun, heißes Wasser benutzen müsste (welches, wenn es wieder auf der Straße gefriert, zur echten Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer wird), dann würde ich nicht mehr von vermeidbar reden.
Und wie machst Du den Wagen an, wenn Du die Tür nicht aufkriegst? ;-)
Der Kommentar von Grey Wolf ist zwar faktisch richtig, aber manche lassen den Motor auch nur laufen, damit die elektrische Fensterheizung funktioniert.
Diese Unsitte stammt vom Irrglauben, man könne den Motor im Stand warmlaufen lassen. Viele wissen halt nicht, dass ein Motor im leerlauf kaum Leistung und damit auch kaum Wärme produziert. Ein Warmlaufen ist damit kaum möglich und nur eine Verschwendung von Treibstoff und eine sinnlose Umweltbelastung. Aus diesen Gründen ist’s ja auch verboten.
Verboten? Jein ;-) §30 STVO Absatz 1 Satz 1 sagt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.“
Bei meinem Auto ist es zum Beispiel so, das ich eine Ledervollausstattung habe, aber keine Lenkradheizung. Wenn ich dann morgens beim Kratzen die 3 min brauche und dabei den Motor laufen lasse, kommt dann beim reinsetzen erste warme Luft aus den Kanälen und das Lenkrad ist nicht mehr ein einziger Eisklumpen. So kann ich auch auf der anschließenden kurvigen Landstraße sicher gewähren, das Lenkrad immer gut halten zu können und keine tauben Finger zu bekommen, wodurch mir womöglich das Lenkrad in der Kurve aus den Händen rutscht.
Was ich damit im Grunde sagen will: Es mag zwar verboten sein, aber mit ein bissl Auslegungsgeschick ist alles Tutti ;-)
Zum Warmlaufen bringt das tatsächlich nichts,
aber ich mache es trotzdem, weil das Gebläse die Frontscheibe dann besser Eisfrei geblasen hat. Zudem kann die Heckscheibenheitzung wirken.