jaeger 8.12.2010, Steimbke

Das Opfer des vorliegenden "Unfalls" wird als "erfahrener Jäger" beschrieben. Es darf allerdings vermutet werden, dass das nur ein anderer Ausdruck dafür ist, dass seine Schlamperei viel zu lange gut ging.

Es gibt klare Regeln und Gesetze darüber, wer Waffen transportieren darf und unter welchen Umständen bzw. Sicherheitsmaßnahmen er das darf.

Nach meinen Recherchen ist jedenfalls völlig klar, dass ein entsichertes, geladenes, schussbereites Gewehr auf dem Rücksitz eines Autos nix zu suchen hat!

Dort aber hatte der Mann sein Gewehr gelagert, als er nach der Jagd nach Hause fuhr.

Als er es dann vom Sitz nehmen wollte, lösten sich aus irgendeinem Grund zwei Schüsse und die Schrotladungen trafen ihn aus nächster Nähe.

Noch vor dem Eintreffen des Notarztes verstarb er. Eine Obduktion schloss Fremdverschulden aus.

Quellen:
Mein Leser Sascha (Danke!)
Süddeutsche Zeitung
Welt
Frankfurter Neue Presse