garagen 12.10.2010, Zirndorf

Auf nichtöffentlichen, abgesperrten Geländen darf man ja durchaus mit Kraftfahrzeugen rumfahren, ohne sich um die Straßenverkehrsordnung kümmern zu müssen.

Doch trotzdem sollte man sich den Regeln der Vernunft und Vorsicht unterwerfen.

Diese Erkenntnis wird ein 34-jähriger Zirndorfer leider nicht mehr aus seinem Fehler ziehen können.

Gegen 13:00 Uhr fuhr er mit seiner Yamaha auf dem Garagenhof seines Grundstückes herum. Aus noch nicht geklärten Gründen setzte er das Motorrad frontal gegen eine Mauer.

Da er keinen Helm trug, zog er sich bei dem Unfall tödliche Kopfverletzungen zu, denen er noch auf dem Hof erlag.

Das Motorrad hatte einen Totalschaden.

Quellen:
Polizeibericht