7.9.2009, Wiesbaden
Es gibt eine Maschinen an und in denen man nix zu suchen hat, wenn sie laufen. Die Mikrowelle kann man nicht anschalten, solange die Tür auf ist – und das ist gut so. Auch Waschmaschinen lassen sich erst einige Zeit nach ihrem Stillstand öffnen.
Wo es solche Sicherheitsmechanismen (offenbar) nicht gibt, sollte der gesunde Menschenverstand greifen. Leider tat er das im vorliegenden Fall eines Arbeitsunfalles nicht.
Der 35-jährige Mitarbeiter eines Betonwerks hatte die Aufgabe eine Steinfertigungsanlage zu reinigen, in der Betonsteine hergestellt werden. Entgegen den dortigen Regeln tat er das im laufenden Betrieb der Maschine.
Dabei geriet er mit dem Kopf in die Maschinerie und wurde tödlich verletzt.
Quellen:
NewsAdhoc
Newsblogger
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