In der Regel ist es so, dass ich von einem verstorbenen Beifahrer lese und dieser ein reines Opfer des Unfalls ist. Nicht sein Verursacher. Im vorliegenden Fall ist das tatsächlich anders. Hier hat der Beifahrer durch seine Tat seinen eigenen Tod zu verschulden – und fast noch den anderer.
Eine 17-Jährige war nachts im Saab ihrer Mutter mit drei Freunden unterwegs. Im Rahmen des “Begleiteten Fahrens” hätte ein Erwachsener im Auto sein müssen. Es liegt wohl an der Polizei zu klären, warum das nicht der Fall war.
Doch so wie es aussieht, ist sie nicht unvernünftig gefahren. Sie bremste in der Kurve der Straße “Am Alten Flugplatz” und fuhr schon mit verringerter Geschwindigkeit…
…als plötzlich der Beifahrer zur Handbremse griff und diese anzog!
Der Saab brach mit dem Heck nach rechts aus, schleuderte zum Bürgersteig und prallte rechts vorn gegen einen Baum.
Dabei wurde der Unfallverursacher im Wagen eingeklemmt und verstarb, noch ehe man ihn befreien konnte. Auch das Mädchen und der Junge auf dem Rücksitz wurden schwer verletzt, konnten jedoch in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die Fahrerin wurde nur leicht verletzt.
Quellen:
Osnabrücker Zeitung
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